Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietung:

  • Stor­ni­e­rungs­richt­li­nie: Eine Stor­ni­e­rung der Miet­pe­ri­o­de ist bis zu 48 Stun­den vor Miet­be­ginn ohne zusätz­li­che Kos­ten mög­li­ch. Stor­ni­e­rung­en, die spä­ter als 48 Stun­den vor Miet­be­ginn erfolgen, zie­hen eine Stor­no­ge­bü­hr in Höhe von 50% der Miet­kos­ten nach sich.
  • Stor­no­schutz: Kun­den haben die Mög­li­ch­keit, gegen eine zusätz­li­che Gebü­hr einen Stor­no­schutz hin­zu­zufügen. Die­ser Schutz ermög­li­cht eine voll­stän­di­ge Rüc­kerstat­tung bei Stor­ni­e­rung bis zu 24 Stun­den vor dem geplan­ten Miet­be­ginn. Für Stor­ni­e­rung­en sen­den Sie bit­te eine Nachricht an hyra@bultenbike.se.

Ergänzende Bedingungen:

  • Fah­ren auf eige­ne Gefa­hr: Alle Fahr­ten erfolgen auf eige­ne Gefahr.

  • Alters­gren­ze: Das Min­de­stal­ter für die Anmi­e­tung eines Fahr­rads beträgt 18 Jah­re. Das max­i­mal zuläs­si­ge Gewicht für den Rad­fa­h­rer beträgt 120 kg.

  • Alko­hol und Dro­gen: Es gilt eine Null­to­le­ranz für Alko­hol und Dro­gen wäh­rend der Fahrradmiete.

  • Ausweis: Ein gül­ti­ger Ausweis ist zum Zeit­punkt der Anmi­e­tung erforderlich.

  • Ver­spätungs­ge­bü­hr: Bei ver­spä­te­ter Rück­ga­be wird eine Gebü­hr von 500 SEK pro ang­e­fang­e­nem Tag erhoben.

Der Mie­ter ist veran­twort­li­ch für:

  • Das Fahr­rad ist immer kor­rekt abge­schlos­sen mit dem dazu­ge­hö­ri­gen Schloss gemäß unse­ren Anweis­ung­en. Wenn ein zusätz­li­ches Ket­tenschloss vor­han­den ist, muss das Fahr­rad an einem fes­ten Objekt abge­schlos­sen werden.

  • Kei­ne Wei­ter­ver­mi­e­tung: Das Fahr­rad darf nicht wei­ter­ver­mi­e­tet, aus­ge­li­e­hen, verpfän­det oder übertra­gen werden.

  • Schä­den und Rück­ga­be: Das Fahr­rad muss im gleichen Zustand zurück­ge­ge­ben wer­den, wie es bei der Aus­ga­be war. Even­tu­el­le Schä­den sind bei der Rück­ga­be zu mel­den. Der Mie­ter trägt die Kos­ten für even­tu­ell notwen­di­ge Reparaturen.

  • Dieb­stahl: Der Mie­ter ersetzt gestohle­ne Fahr­rä­der und Aus­rüstung zum vol­len Wert. Im Fal­le eines Dieb­stahls muss der Kun­de den aktu­el­len Wert des Fahr­rads erset­zen. Wir bie­ten eine Scha­densmin­derung gegen eine zusätz­li­che Gebü­hr an.

  • Zube­hör: Helm, Schloss und sons­ti­ges Zube­hör müs­sen im gleichen Zustand zurück­ge­ge­ben wer­den, wie sie bei der Aus­lei­he waren.

Durch die Annah­me die­ser Bedin­gung­en stim­men Sie als Mie­ter zu, sie wäh­rend der gesam­ten Miet­dau­er ein­zu­hal­ten. Die­se Bedin­gung­en sol­len eine veran­twor­tung­svol­le Hand­ha­bung von Miet­fa­hr­rä­dern und Zube­hör sicherstel­len und sowohl den Ver­mi­e­ter als auch den Mie­ter schützen.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Bei der Buchung in unse­rem Buchungs­sy­stem erfas­sen und ver­ar­bei­ten wir per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten von Ihnen, um Ihre Buchung abzusch­li­eßen. Wir erfas­sen Ihre E‑Mail‑, Kon­takt- und Adress­in­for­ma­tio­nen und speichern sie so lange, wie es erfor­der­li­ch ist, um unse­re Vere­in­barung mit Ihnen, unse­rem Kun­den, zu erfül­len und gel­ten­den Geset­zen und Vorschrif­ten zu entsprechen.